30.03.2015 – Hundesteuerbefreiung geschafft

Das habe ich ja ganz vergessen zu berichten: Die vierbeinigen Mitarbeiter sind ab sofort und rückwirkend bis Juli 2014 Hundesteuer befreit, denn sie sind Betriebsvermögen. Dies wurde vom Landkreis entschieden. Die Unterhaltskosten werden vom Finanzamt steuerlich anerkannt.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.