AGB´S

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Allgemeine Geschäftsbedingungen HundeSchule im Grund


Die nachfolgenden Bedingungen der HundeSchule im Grund gelten für alle zwischen der HundeSchule im Grund und dem Kunden abgeschlossenen Verträge.


§ 1 Vertragsgegenstand
a) Vertragsgegenstand sind Kurse, Seminare, Einzelstunden, Gruppenstunden, Aktivitäten und Veranstaltungen für Kunden und Hunde. Im Folgenden werden diese zusammenfassend als Übungsstunde bezeichnet.
b) Die HundeSchule im Grund übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg vom Kunden bzw. Hund abhängt.

c) Der/die Hundehalter/in / Hundeführer/in wurde darüber aufgeklärt, dass der/die Trainer/in keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg übernimmt. Demzufolge handelt es sich bei dem vorliegenden Vertrag nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB.

 


§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der HundeSchule im Grund den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die HundeSchule im Grund zustande. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vorgesehenen Vordruck.


§ 3 Übungsstunden
a) Die Aufnahme des Hundes erfolgt nach Abstimmung mit der HundeSchule im Grund, wobei das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde durch die HundeSchule im Grund festgestellt wird.
b) Während der Übungsstunden können andere Kunden und Hunde anderer Übungsstunden und anderer Ausbildungsziele anwesend sein.
c) Bei thematisch festgelegten Übungsstunden behält sich die HundeSchule im Grund vor, die Übungsstunden an den Leistungsstand des Kunden und/oder des Hundes anzupassen.
d) Die jeweilige Dauer der Übungsstunde ist der Leistungsbeschreibung auf der Homepage www.HundeSchule-im-Grund.de zu entnehmen bzw. kann bei der HundeSchule im Grund erfragt werden. Verspätungen des Kunden bei Übungsstunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.


§ 4 Vergütung
Die Vergütung ist bei Anmeldung bzw. vor einer Übungsstunde in bar zu leisten, soweit nicht vertraglich ein abweichender Zeitpunkt zwischen HundeSchule im Grund und Kunden vereinbart wurde. Die Höhe der Vergütung der jeweiligen Übungsstunde erhalten Sie durch Anfrage bei der HundeSchule im Grund und sind auf der Homepage unter Gebühren hinterlegt.


§ 5 Schutzimpfungen und Krankheit
a) Der Kunde versichert, dass der teilnehmende Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen wirksamen Impfschutz (Tollwut, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis und Staupe, bei Welpen mind. einmalig Zwingerhusten) verfügt; wobei Welpen dem Alter entsprechende Impfungen vorweisen müssen.
b) Der HundeSchule im Grund ist der Impfpass unaufgefordert bei Vertragsabschluss vorzulegen.
c) Die HundeSchule im Grund ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten von der Unterrichtsstunde auszuschließen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, der HundeSchule im Grund mitzuteilen, wenn der Hund oder die Elterntiere des Hundes, aus dem Ausland stammt bzw. der Hund im Ausland gewesen ist. HundeSchule im Grund behält sich in diesem Fall vor, ein tierärztliches Attest zu verlangen, welches bescheinigt, dass der Hund frei von den im Ausland typischen Erkrankungen ist.


§ 6 Haftpflichtversicherung
Für den teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.


§ 7 Verhaltensauffälligkeiten
Der Kunde ist verpflichtet vor der ersten Unterrichtsstunde die HundeSchule im Grund über Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes aufzuklären. Ferner ist der Kunde verpflichtet, die HundeSchule im Grund über eventuelle Auflagen des Ordnungsamtes zu unterrichten.

Der/die Hundehalter/in / Hundeführer/in wurde darüber informiert, das die Hundeschule von Amtswegen (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fachdienst: Veterinärwesen und Verbraucherschutz Team Tierschutz, Schreiben vom 24.07.2014, AZ LRV FD 83.41-19 c 20/21) zur Führung eines Bestandsbuches mit folgenden Inhalt verpflichtet ist: Name und Chipnummer des Hundes, Beginn und Ende (Datum) der Schulungszeit, Name und Anschrift des Halters und besondere Bemerkungen/Merkmale des Hundes.

 


§ 8 Läufige Hündinnen
a) Läufige Hündinnen können nur nach Absprache mit der HundeSchule im Grund an der Übungsstunde teilnehmen. Der Kunde ist verpflichtet die HundeSchule im Grund von der Läufigkeit der teilnehmenden Hündin in Kenntnis zu setzen.
b) Muss die läufige Hündin für die Dauer der Läufigkeit von der Übungsstunde ausgeschlossen werden, erfolgt eine Erstattung der Vergütung.
c) Die HundeSchule im Grund behält sich die Vorlage eines ärztlichen Attests darüber vor.

§ 9 Haftung der HundeSchule im Grund und dem Kunden
a) HundeSchule im Grund haftet nicht für Schäden, die von Kunden oder den teilnehmenden Hunden bzw. Dritten herbeigeführt wurden. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kunde auf Veranlassung der HundeSchule im Grund handelt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung, eigenes Risiko und in eigener Haftung des Kunden. Das bedeutet, dass der Kunde während der Übungsstunde Tierhalter bzw. Tieraufseher im juristischen Sinne bleibt, sodass er als Tierhalter bzw. Tieraufseher nach §  833 BGB bzw. §  834 BGB verantwortlich ist und danach haftet.
b) Bei Minderjährigen haften die Eltern oder anderen gesetzlichen Vertreter auch während der Übungsstunden. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden von dem Haftungsausschluss des §  9 der HUNDESCHULE IM GRUND in Kenntnis zu setzen.


§ 10 Rücktritt durch den Kunden
Dem Kunden steht das Recht zu, bis eine Woche vor Kursbeginn von dem Vertrag zurück zu treten. Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist an Anne Böttner, HundeSchule im Grund, Auf dem Sand 7, 35085 Ebsdorfergrund zu richten. In diesem Fall wird eine eventuell gezahlte Vergütung zurückerstattet. Ein Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist ausgeschlossen.


§ 11 Absage von Übungsstunden durch den Kunden
a) Der Kunde verpflichtet sich, Übungsstunden mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
b) Grundsätzlich wird bei Absage einer Übungsstunde durch den Kunden diesem keine Vergütung zurück erstattet. Eine Ausnahme besteht in dem Fall einer Krankheit des Kunden bzw. einer Krankheit des Hundes, die eine Teilnahme an der Übungsstunde unmöglich machen. Für die Rückerstattung ist der HundeSchule im Grund ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.


§ 12 Kündigung durch den Kunden
Die befristet abgeschlossenen Verträge sind nicht ordentlich kündbar. Dem Kunden steht ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist an Anne Böttner, HundeSchule im Grund, Auf dem Sand 7, zu richten.


§ 13 Rücktritt durch die HundeSchule im Grund
a) Die HundeSchule im Grund behält sich bei Übungsstunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bis zu 7 Tage vor Beginn der Übungsstunde vor, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die
Mindestteilnehmerzahl ist abhängig von der Übungsstunde und ist der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Übungsstunde auf der Homepage zu entnehmen.
b) Die HundeSchule im Grund ist berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Übungsstunde stört oder sich den Anweisungen der HundeSchule im Grund widersetzt. Darüber hinaus ist die HundeSchule im Grund
berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hund an einer ansteckenden und unheilbaren Krankheit leidet.
c) Eine bereits bezahlte Vergütung wird in diesem Fall anteilig zurückerstattet.


§ 14 Ausfall der Übungsstunden
a) Die HundeSchule im Grund behält sich vor, die Übungsstunde kurzfristig ausfallen zu lassen.
b) Darüber hinaus findet ein Ausfall der Übungsstunde statt, wenn der Deutsche Wetterdienst eine örtliche Unwetterwarnung für Stürme, Gewitter, Schneestürme, Blitzeis o.ä. für die Zeit der Übungsstunde ausspricht oder diese – auch ohne ausdrückliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes – zum Zeitpunkt der Übungsstunde vor Ort herrschen.

c) Eine bereits gezahlte Vergütung wird in diesen Fällen zurückerstattet.
d) Schadenersatzansprüche können in solchen Fällen nicht geltend gemacht werden.


§ 15 Schriftform
Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen und mündliche Zusagen nicht abgegeben.


§ 16 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist Marburg.


§  17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.